Radtouren mit Pause
"Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet"
Artikel 4 der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789
Impressum
Radtouren mit Pause – Inhaber Sven Pause
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Herr Sven Pause
Anschrift: 16341 Panketal, Hochstraße 45
Telefon: 030 / 944 33 27
info@radtouren-mit-pause.de
Umsatzsteuer ID: DE218058490
Die IHK Potsdam bescheinigt uns die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs.
Diese Reisebedingungen, die mit der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen als Reisenden und Radtouren mit Pause als Reiseveranstalter. Sie ergänzen die Paragraphen 651 ff. des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über das allgemeine Reisevertragsrecht. Bitte lesen Sie die folgenden AGB sorgfältig durch.
Reiseanmeldungen können schriftlich, per Fax oder per e-mail erfolgen. Mit einer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung durch Radtouren mit Pause zustande. Über die Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, werden Sie durch die schriftliche Reisebestätigung und die Rechnung informiert. Wenn Sie weitere Teilnehmer anmelden, übernehmen Sie auch alle Vertragspflichten der Mitreisenden. Nebenabsprachen und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages bedürfen der Schriftform.
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig. Sie erhalten einen Sicherungsschein, dass Ihre Zahlung, wie gesetzlich vorgeschrieben, gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Risikoträger ist eine ausgewählte deutsche Versicherungsgesellschaft. Vier Wochen vor Reisebeginn ist die Restzahlung zu leisten. Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie mit der Reisebestätigung. Der Veranstalter behält sich vor, bei einer geringeren Teilnehmerzahl als fünf Personen, die jeweilige Tour nicht durchzuführen, bei vollständiger Erstattung der geleisteten Zahlungen.
Grundlage der Reisedurchführung ist die bei den jeweiligen Tour die im Internet aufgezählte und im Reisevertrag bestätigte Leistungsbeschreibung. Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, sofern die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht verändern. Für Angaben in Prospekten übernimmt Radtouren mit Pause keine Haftung, auch wenn diese von uns ausgegeben wurden.
Sie können bis zum Beginn der Reise jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten und erhalten Ihre geleisteten Zahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Die Reiserücktrittsgebühren betragen:
Jeder Reiseteilnehmer kann sich jederzeit durch einen Dritten ersetzen lassen, die Umbuchungsgebühr beträgt 25,00 EUR. Änderungswünsche können, falls durchführbar, nur durch Reiserücktritt und Neuanmeldung berücksichtigt werden. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Eingelöste Gutscheine sind unabhängig von der Zeit des Rücktritts vollständig zurück zu erstatten.
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt auch, wenn wir für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Sind wir lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch für die Leistung.
Bei Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck haften wir, wenn der Schaden durch uns verursacht und uns unverzüglich angezeigt wurde, bis zu einer Höhe von 250 EUR. Kratzer auf Koffern, gerissene Tragegriffe und beschädigte Rollen sind von jedweder Haftung ausgeschlossen. Die Haftungsübernahme erfolgt mit dem Einladen des Gepäcks. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet.
Aktivurlaub erfordert mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise. Es ist daher Ihre Pflicht, zu klären, ob Sie den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen sind. Vorausgesetzt wird bei Radreisen, dass Sie ein Fahrrad im Straßenverkehr und auf Feldwegen bei jeder Witterung beherrschen. Die Teilnehmer sind selbst für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, für die technische Sicherheit des Fahrrades und für den sicheren Verschluss ihres Fahrrads während des Tagesabschnitts verantwortlich.
Während der Dauer der Reise haften Sie für Schäden oder Verlust an Fahrrädern und Ihnen überlassener Ausrüstung. Bei geführten Touren gilt dies nur, wenn Sie sich von der Gruppe entfernt haben, Anweisungen der Reiseleitung missachten oder den Schaden oder Verlust fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführen.
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch derart Abhilfe schaffen, dass wir gleich- oder höherwertige Ersatzleistungen erbringen. Bei unverhältnismäßig hohem Aufwand kann Abhilfe verweigert werden. Für die Dauer der nicht vertragsgemäß erbrachten Reiseleistung können Sie nach Rückkehr eine Minderung des Reisepreises verlangen. Voraussetzung ist dabei die unverzügliche Anzeige des Mangels beim Tourbegleiter, um die Möglichkeit der Abhilfe zu schaffen. Unabhängig von einer Reisepreisminderung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages verlangen, es sei denn, dass wir den Reisemangel nicht zu vertreten haben.
Ansprüche an Radtouren mit Pause müssen innerhalb eines Monats nach vertragsgemäßen Ende der Reise möglichst schriftlich an uns gestellt werden, es sei denn, Sie waren an der Einhaltung der Frist schuldlos gehindert oder es handelt sich um Personenschäden. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 1 Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise, wobei schwebende Verhandlungen eine Hemmung der Frist bewirken. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.
Reiseschutz
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Bitte informieren Sie sich vor Reisebeginn auch über Ihren Kranken- und Unfallschutz, ggf. über Reisegepäck- und Reisehaftpflicht-Versicherungen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der Reisebedingungen zur Folge.
Veranstalter
Radtouren mit Pause
Sven Pause
Hochstraße 45
16341 Panketal